Remote-Voting - ein funktionierender Ratsbetrieb trotz Covid-Abwesenheiten

«Mit dem Remote-Voting hat unser Partner für Individualsoftware, die it-processing AG, innert kürzester Zeit eine zuverlässige und praktische Applikation geschaffen, die uns die nötige Sicherheit gibt, dass die Parlamentsmitglieder auch in der aktuellen Situation von zuhause aus abstimmen können.»

CIO, Parlamentsdienste

Das wichtigste in Kürze

Die Situation rund um Covid-19 und die daraus resultierenden Konsequenzen beschäftigen alle. So auch die schweizerischen Parlamentsdienste, welche im National- und Ständerat seit längerer Zeit eine ortsgebundene Abstimmungsanlage einsetzen.
Was geschieht aber, wenn eine Parlamentarierin oder ein Parlamentarier aufgrund einer Quarantäneverordnung während den Sessionen nicht im Rat anwesend sein kann?
Die Repräsentativität der Entscheide des Nationalrats muss auch in dieser aussergewöhnlichen Zeit gewährleistet werden können.

Die Lösung bildet eine von der it-processing AG entwickelte Remote-Voting-Applikation.
Betroffene Ratsmitglieder, die wegen angeordneter Quarantäne nicht vor Ort teilnehmen können sind nun in der Lage, über unsere neue Web-Applikation von Zuhause aus die Debatte zu verfolgen und ihre Stimme abzugeben.
Das Team der it-processing AG konnte innert kürzester Zeit und noch vor Beginn der Wintersession 2020 eine praktische und äusserst zweckmässige Applikation entwickeln, welche das vor-Ort-System ergänzt.

Kundenprofil

Die schweizerischen Parlamentsdienste stehen dem Parlament und dessen Organen zu Verfügung. Sie stehen unter der Leitung des Generalsekretärs der Parlamentsdienste.

Wie funktioniert die virtuelle Abstimmungsanlage

Ein Ratsmitglied, welches sich in Quarantäne begeben muss, kann mithilfe unserer Web-Applikation «Remote-Vote» von zu Hause aus abstimmen. Damit ein Ratsmitglied die Berechtigung erhält, remote abzustimmen, muss die Covid-begründete Abwesenheit dem Ratssekretariat mitgeteilt werden. Das Sekretariat wiederum richtet die Berechtigung zur Abstimmung von zu Hause aus ein. Am Sessionstag kann sich das Ratsmitglied mit seinen bestehenden Zugangsdaten auf Parlnet anmelden.
Nach der erfolgreichen Anmeldung erhält die Parlamentarierin oder der Parlamentarier Zugriff auf die Web-Applikation, welche die Teilnahme an den Abstimmungen ermöglicht.

Unabhängig davon, ob das Ratsmitglied remote abstimmt, oder seine Stimme vor Ort über die bestehende Abstimmungsanlage abgibt, die Auswertung der Resultate wird direkt auf der Anzeige im Saal ersichtlich. Nach Beendigung der Abstimmung kann auch das Ratsmitglied zu Hause die Übersicht der Abstimmungsresultate über die Web-Applikation einsehen.
Die Remote-Voting-Applikation wurde als Erweiterung der bestehenden Individualsoftware entwickelt, welche bereits seit einigen Jahren im Nationalrat im Einsatz ist.
Durch eine bidirektionale Verbindung kommuniziert die Webapplikation mit dem elektronischen Abstimmungssystem des National- oder Ständerates.
Nebst den Stimmen, welche vom Client zum Server übermittelt werden, werden im Anschluss die Abstimmungsresultate zum Client zurückgemeldet und angezeigt.

Sicherheitsvorkehrungen

Jedes Ratsmitglied muss sich mit den bestehenden Zugangsdaten im Extranet anmelden. Nur Parlamentarierinnen und Parlamentarier, welche die Berechtigung für die Remote-Abstimmung besitzen, erhalten Zugang auf die Abstimmungs-Webapplikation. Die Berechtigung zur Remote-Abstimmung ist zeitlich begrenzt. Sobald das Enddatum der Berechtigung überschritten wird, erlischt der Zugang auf die Abstimmungs-Applikation. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit werden sämtliche Änderungen an den End-Berechtigungs-Daten historisiert.

«Neben der Innovation und der gelungenen Integration in die bestehenden Systeme war vor allem die kreative und sehr gute firmenübergreifende Zusammenarbeit ein Highlight!»

Hansjörg Thomi, Software Developer, it-processing AG

Fazit

Dank unserer Remote-Voting-Applikation ist eine Teilnahme der Parlamentarier an den Abstimmungen vor Ort nicht mehr zwingend notwendig. Das Durchführen einer repräsentativen Abstimmung wird möglich, auch wenn einige Parlamentsmitglieder aufgrund einer Quarantänepflicht nicht im Rat anwesend sein können.
Wir sind sehr stolz darauf, dass wir dem zeitlichen Druck standhalten konnten und den Parlamentsdiensten schon zur Wintersession 2020 die entsprechende Erweiterung liefern konnten.

Bereits am 14. Dezember 2020 ist die Applikation erstmals von einer Nationalrätin, welche sich zu dieser Zeit in Quarantäne befand, erfolgreich verwendet worden. Wir konnten den Parlamentsdiensten innert kürzester Zeit eine Lösung liefern, welche den hohen Qualitätsansprüchen gerecht wird.
Dies war nur durch die, wie gewohnt, sehr gute und enge Zusammenarbeit mit den Parlamentsdiensten sowie den Betriebs- und Infrastrukturverantwortlichen möglich.
Vielen Dank an dieser Stelle!

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